Regionale Landwirtschaft durch neue Verordnungen nicht unnötig benachteiligen

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BLHV-Kreisverbandsvorsitzender Heinz Kaufmann und der Kreisrat und Grüne Bundestagskandidat Gerhard Zickenheiner befürchten Mehrkosten und bürokratischen Mehraufwand durch neue Düngeverordnung, besonders für die kleinen und mittleren Betriebe im Südschwarzwald.

Im März dieses Jahres wurde auf Bundesebene eine neue Düngeverordnung erlassen, welche die Ausbringung und der Umgang mit Düngemittel in der Landwirtschaft neu regelt.  Zu diesem Thema standen Gerhard Zickenheiner, grüner Kreisrat und Bundestagskandidat, und Heinz Kaufmann, BLHV-Kreisverbandsvorsitzender, im Austausch. Sie waren sich beide einig, dass in nitratbelasteten Grundwasser-einzugsgebieten die Nitrateinträge  gesenkt werden müssen, um das Trinkwasser zu schützen Deswegen brauche es verständlicherweise Regelungen und es müssten Nachweise und Dokumentationen geführt werden. Dies findet in höher belasteten Gebieten bereits im Rahmen der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) seit dem Jahr 2001 statt.

Jedoch plädierten Zickenheiner und Kaufmann außerhalb solcher Gebiete für angemessene Befreiung insbesondere bei Kleinbetrieben (bis 30 ha) von dieser aufwendigen Bürokratie, besonders für Gebiete in denen keine Belastung vorliege, wie zum Beispiel in großen Bereichen des Landkreises Lörrach. Dies könne durch eine so genannte Länderöffnungsklausel der neuen Düngeverordnung jedes Bundesland selbst entscheiden.

„Wir haben zukünftig teilweise dreimal soviel Nachweise, beispielsweise bei der Stoffstrombilanzierung zu liefern“ rechnet Kaufmann vor. „Zudem binde die neue Sperrfrist beim Ausbringen von Festmist an Ausbringzeiten, die in reinen Grünlandgebieten mit Hanglage eine Ausbringung bei optimaler Befahrbarkeit verbietet. Kann erst im Frühjahr ausgbracht werden, liegt er dann unzersetzt neben den Nutzpflanzen und findet sich im Futter der nächsten Ernte. Dies macht  doch keinen Sinn“

Zickenheiner sieht auch ohne die novellierte Düngeverordnung in der umfangreichen Bürokratie in der Landwirtschaft Nachteile für die klein- und mittelständischen Betriebe gegenüber der Industrielandwirtschaft und Massentierhaltung: „Während in Großbetriebe ein Büroprofi routiniert die Anträge für Großflächen ausfüllt, sitzen die Nebenerwerbslandwirte für ihre kleinen Flächen fast gleichlang am Rechner und plagen sich durch immer wieder neue Formulare.“

Durch die neue Düngeverordnung kommen weitere bürokratische Hürden hinzu, z.B. auch bei Neubauten oder Umbauten: „Wenn ich eine neue Gülle- oder Jauchegrube bauen muss, weil die Lagervorschriften erweitert wurden, verlangt die Baubehörde neuerdings einen teuren Mehrschichtenspeicher mit Dichtheitsüberwachung“, so Kaufmann und Zickenheiner staunt: „Dichte Speicher bauen ist kein Problem, aber das scheint mir im Detail  eine sehr deutsche Auslegung der EU-Vorgaben zu sein.“

Zusätzliche Probleme mit der neuen Düngeverordnung  sehen Kaufmann und Zickenheiner besonders im Südschwarzwald durch seine geographischen und topographischen Besonderheiten: Obwohl dort durch den geringen Viehbestand keinerlei Belastung vorliegen, werde gerade in den Steillagen das Ausbringen der Jauche quasi unmöglich weil bodennahe Ausbringtechnik hier versagt und nur noch Teile dieser Flächen gedüngt würden. Dann müsste ja die vorhandene Menge konzentriert auf die wenigen befahrbaren Bereiche ausgebracht werden.

Beide appellieren daher an das Ministerium für Ländlichen Raum des Landes BW die in der Länderöffnungsklausel der neuen Verordnung, ermöglichten Spielräume diesbezüglich zu nutzen, um den bürokratischen Mehraufwand auf das notwendige Minimum zu reduzieren und so auch den klein- und mittelständischen landwirtschaftlichen Betrieben in nicht belasteten Gebieten, wie in den Höhenlagen des Südschwarzwaldes gerecht zu werden.

 „Wir beobachten seit Jahren in Deutschland, wie mehr und mehr kleine und mittlere Betriebe dichtmachen. Das Höfesterben hängt damit zusammen, dass die Kosten für geforderte Ausstattung und der Aufwand für Bürokratie permanent steigen. Den Landwirten wird so die über Generationen geleistete und geliebte Arbeit in der Kulturlandwirtschaft zunehmend erschwert und unwirtschaftlich gemacht. In den Mittelgebirgslagen geht vielerorts es nicht mehr um Strukturwandel, sondern um die Preisgabe der Kulturlandschaft nach Aufgabe der Landwirtschaft“, so der Grüne Bundestagskandidat. „Wir müssen zu einer der jeweiligen Region angepasste Landwirtschaftpolitik kommen, die die jeweiligen umwelttechnischen, topografischen und landwirtschaftlichen Aspekte besser berücksichtigt und der vielfältigen regionalen klein- und mittelständischen Landwirtschaft Vorteile verschafft, anstatt sie zu gängeln“.