Straßen zurückgewinnen: Der Basler Superblock-Test geht zu Ende

Seit August und September 2025 testet der Kanton Basel-Stadt in zwei Quartieren – St. Johann und Matthäus – je einen sogenannten Superblock. Das Prinzip ist einfach: Quartierstraßen werden verkehrsberuhigt und vielfältig nutzbar gemacht. Fußgängerinnen und Fußgänger haben Vortritt, es gilt Tempo 20, der Durchgangsverkehr bleibt draußen. Die Zu- und Wegfahrt für Anwohnende, Lieferverkehr und Blaulichtorganisationen ist jederzeit gewährleistet. 49 Parkplätze im St. Johann und 73 im Matthäus wurden für die Testdauer aufgehoben; auf den frei gewordenen Flächen stehen Pflanzkübel, Sitzbänke und Spielelemente, die das Quartier mitgestaltet hat.

Das Konzept stammt aus Barcelona, wo seit 2016 jeweils neun Häuserblöcke zu einem Superblock von rund 400 mal 400 Metern zusammengefasst werden. Der erste entstand im Viertel Poblenou, anfänglich gegen Widerstände von Autofahrern und Geschäftsleuten. Das befürchtete Ladensterben blieb aus, die Zahl der Geschäfte im Viertel stieg in den Folgejahren um rund 30 Prozent, und die Stadtverwaltung rechnete bei vollständiger Umsetzung des Konzepts mit rund einem Fünftel weniger Autoverkehr. Paris, Brüssel und Oslo haben das Modell inzwischen aufgegriffen. Basel ist die erste Stadt der Schweiz, die es erprobt.

Bemerkenswert am Basler Vorgehen ist die Art, wie die Tests zustande kamen. Sie gehen auf Vorstöße aus der Bevölkerung und der Politik zurück: eine Petition aus dem St. Johann mit 1400 Unterschriften, einen Antrag der Klimalokalgruppe 4057 für das Matthäus, einen Anzug im Großen Rat. Die Möblierung wurde von Januar bis März 2025 in einem partizipativen Prozess mit der Quartierbevölkerung erarbeitet. Der Test ist ausdrücklich reversibel angelegt: keine Baumpflanzungen, keine Entsiegelung, nur mobile Elemente. Diese Umkehrbarkeit dürfte die Akzeptanz erleichtert haben – gegen die Verkehrsanordnungen gab es in beiden Quartieren je drei Einsprachen, gegen die Möblierung keine einzige.

In diesem Zustandekommen steckt mehr als geschickte Verfahrensgestaltung. Wer eine Petition mitträgt, in einer Dialogrunde die Ausstattung der eigenen Straße mitplant und ein Jahr später auf der so entstandenen Fläche sitzt, macht die Erfahrung, dass die eigene Beteiligung sichtbar etwas verändert hat. Auf dieser Erfahrung von Selbstwirksamkeit beruht demokratisches Vertrauen. Stadtentwicklung scheitert oft daran, dass Menschen das Gefühl haben, es werde über sie entschieden; das Basler Verfahren hat die Betroffenen von der ersten Idee bis zur Gestaltung einbezogen. Bürgerbeteiligung wird so zur Übung in Demokratie im überschaubaren Maßstab der Nachbarschaft, deren Erfahrung in das Vertrauen zu den großen Verfahren zurückfließt.

Am 2. August endet der Test im St. Johann, am 30. August im Matthäus. Dann werden die Straßen in den vorherigen Zustand versetzt und die Parkplätze wieder markiert. Das war so zugesagt, und die Zusage einzuhalten gehört zur Glaubwürdigkeit des Verfahrens. Der Regierungsrat entscheidet anschließend auf Grundlage der Evaluation, ob er ein Rahmenkonzept für Superblocks zuhanden des Großen Rats erarbeitet, mit temporären wie baulichen Maßnahmen. Eine Petition aus beiden Quartieren fordert bereits die Fortführung. Ob daraus ein Rahmenkonzept wird, entscheidet Basel selbst. Den Initiativen, die die Tests angestoßen haben, ist zu wünschen, dass die Evaluation ihren Eindruck bestätigt und ihr Projekt eine Fortsetzung findet.

Für unsere Seite des Rheins ist das Verfahren mindestens so interessant wie das Ergebnis. Lörrach, Weil und Rheinfelden kennen ähnliche Probleme wie die beiden Basler Quartiere: Hitzeinseln, Lärm, wenig Platz in dicht bebauten Lagen. Der Basler Weg lässt sich mit den Mitteln des deutschen Rechts nachgehen – von beiden Seiten. Die Bevölkerung kann den Anstoß geben: Die Gemeindeordnung Baden-Württembergs kennt den Einwohnerantrag, mit dem Bürgerinnen und Bürger den Gemeinderat verpflichten können, ein Thema zu behandeln; mit einem Bürgerbegehren lässt sich eine Entscheidung auch direkt herbeiführen. Die Kommune wiederum kann handeln, ohne Endgültiges zu beschließen: Die Straßenverkehrsordnung erlaubt mit dem Verkehrsversuch befristete, reversible Erprobungen, und seit der Novelle von 2024 dürfen Kommunen dabei ausdrücklich auch Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als Gründe anführen.

Für uns Grüne, die selbst aus Bürgerinitiativen hervorgegangen sind, ergibt sich daraus eine konkrete Aufgabe. Das Empowerment, das wir so oft einfordern, hätte hier einen greifbaren Gegenstand: Anwohnerinitiativen mit dem Wissen um diese Instrumente ausstatten, eine Unterschriftensammlung begleiten, den Antrag in den Gemeinderat tragen – und dann aushalten, dass das Ergebnis von den Beteiligten geprägt wird und nicht von unserem Programm. Ab Herbst liegen zusätzlich die ausgewerteten Basler Erfahrungen vor. Es spricht nichts dagegen, beides zu nutzen.

Katharina Nobs, Kreisvorstand Lörrach