Klimaschutz vor Gericht

Klimaschutz hat Verfassungsrang, und das bereits seit 2021. Die Umweltrechtlerin Dr. Roda Verheyen hat diesen Erfolg beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit ihrer Klage erreicht.

Doch es fehlt weiterhin ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz. Von schnellen und effektiven Maßnahmen, um mehr Tempo beim Klimaschutz zu machen, gar nicht zu reden. Als Kommunalpolitikerin in Göttingen erlebte ich, wie viele klimapolitische Initiativen an der Bundespolitik scheitern.

Daher habe ich mich im Juli 2024 entschieden, die Zukunftsklage von Greenpeace mit Dr. Roda Verheyen zu unterstützen. In rund zehn Wochen haben sich 54.584 Menschen in Deutschland entschieden, für ihr Recht auf Klimaschutz vors Bundesverfassungsgericht zu gehen! Ich bin eine davon.

Im Herbst 2024 haben wir die Verfassungsbeschwerden mit Schriftsätzen zur Novelle des Klimaschutzgesetzes und zur unzureichenden Verkehrspolitik der Bundesregierung eingereicht. Das Gericht hat im August 2025 um Stellungnahmen gebeten: Neben der schwarz-roten Bundesregierung haben bis Dezember 2025 auch umwelt- und klimawissenschaftliche Einrichtungen ihre Einschätzungen zur Klimaklage vorgelegt – diese unterstützen in zentralen Punkten die verfassungsrechtlichen Argumente der Zukunftskläger*innen. Die Bundesregierung weist jedoch weitere Verpflichtungen für effektiven Klimaschutz zurück und lehnt die Klimaklage in ihrer Stellungnahme ab.

Und jetzt?

Kurz nachdem im Juni 2026 tausende Menschen allein in Deutschland durch Hitze gestorben sind, dreht die Bundesregierung mit dem neuen Heizungsgesetz den Klimaschutz zurück. Man möchte schreien.

Unsere Anwält*innen haben das Gesetz geprüft und halten es in der gegenwärtigen Form für verfassungswidrig. Wenn das Gesetz so bleibt, dürfen auch in Zukunft noch klimaschädliche Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Das würde teuer für Mieter*innen und ist ein klarer Rückschritt beim Klimaschutz.

Darum wurde unsere gemeinsame Zukunftsklage um einen weiteren Schriftsatz ergänzt und dieser am 20.07.26 ans Bundesverfassungsgericht geschickt. Neben dem Heizungsgesetz geht es darin auch um neue Prognosen zu den Klimazielen und die Frage, wie ausreichender Klimaschutz und Demokratie zusammenhängen.

Es ist ein Armutszeugnis, dass die politischen Parteien wie CDU und SPD nicht aus eigenem Antrieb, aus eigener Erkenntnis, den Schutz der Menschen, der Natur und des Klimas in den Fokus nehmen. Es bringt mich zur Verzweiflung, dass Ministerin Reiche die Ziele der Lobby der fossilen Energie als politische Ziele der Bundesregierung umsetzt und allen Rücktrittsforderungen trotzt.

Das Bundesverfassungsgericht ist zurzeit mein Anker, meine Hoffnung, diesen Spuk der „großen Koalition“ zu beenden.

Lasst uns weiter für Klimaschutz auf allen Ebenen kämpfen. Gerade auf lokaler Ebene passiert so viel Wertvolles und die aktuelle Zeit braucht dringend starke Gemeinschaften und starke Grüne!

Heike Hauk, OV Südliches Markgräflerland

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