Höhenlandwirtschaft im Nachteil – Gerhard Zickenheiner zu Besuch bei Bio-Landwirt Ernst Mühl

v.ln.r.: Ernst Mühl und Gerhard Zickenheiner

Auf seinen Wanderungen durch den Wahlkreis Lörrach-Müllheim besuchte Gerhard Zickenheiner mit interessierten Gästen die Muttertierzucht von Ernst Mühl in Präg. Einen großen Teil der Biofleischproduktion kann er direkt in der eigenen Gaststätte, dem Hirschen in Präg, absetzen und an Direktkunden. Im Hotel Hirschen übernachten oft Schülergruppen, die einige Tage auf dem Hof das Landleben und die dazugehörige Arbeit erleben können.

Sorgen machen dem Höhenlandwirt Mühl der stetig steigende bürokratische Aufwand um die Landwirtschaft und die Beschneidung der Zuschüsse und Förderung,  beispielsweise die Deckelung der Zuschüsse für die Steillagenbewirtung auf 15.000,-€ in 3 Jahren. Da es im Schwarzwald viele Steillagen gibt, der Ertrag minimal ist und die Arbeit sehr groß, überlegten sich viele, die Arbeit ganz aufzugeben, wenn sie nicht halbwegs anständig entlohnt würden, berichtete Mühl. „Dann wachsen diese Flächen innerhalb weniger Jahre zu. In unseren steilen Berghängen kann nicht das gleiche Regelwerk angewendet werden wie in der Ebene, hier braucht es regionale Sonderregelungen.“ Der grüne Bundestagskandidat Gerhard Zickenheiner unterstützt den Landwirt in dieser Position und ist überzeugt: „Die hiesigen Landwirte sind in Sachen Landschaftspflege und Erhalt unserer Kulturlandwirtschaft durch nichts zu ersetzen. Sie erfüllen eine Arbeit für die gesamte Gesellschaft und die Natur“.

Einig waren sich Mühl und Zickenheiner auch bei der Beurteilung der Düngeverordnung: Diese sei wichtig, aber sie mache dort Sinn, wo die Nitratbelastung durch Gülle- und Festmistanteile hoch sei. Das sei meistens das Umfeld der Großbetriebe mit vielen Hundertschaften Vieh, die es im Schwarzwald in dem Umfang nicht oder nur auf sehr großen Flächen gebe. Auch die Begrenzung der Gülleausbringungen auf Monate, in denen im Schwarzwald zumindest momentan noch Schnee liege, sei so einfach nicht umsetzbar. „Es spricht viel für eine Anpassung dieser Gesetze, die alle auf EU-Vorgaben basieren, an die jeweilige regionale Situation. Diese EU-Vorgaben machen grundsätzlich Sinn, aber die nationale Gesetzgebung und die auf Länderebene sollte zulässigen Ausnahmemöglichkeiten wahrnehmen“, so Zickenheiner.