„Aufweichung der Gewaltenteilung können wir nicht zustimmen. Das ist eine rote Linie“

Interview mit Josha Frey zum Thema TTIP:

Worin liegen Ihrer Ansicht nach die grundlegenden Probleme des geplanten Freihandelsabkommen TTIP?

Durch die intransparente Arbeitsweise sind bisher nur Teile des von der EU-Kommission mit den USA verhandelten Freihandelsabkommen bekannt. Beim derzeitigen Verhandlungsstand und in der bisher vorliegenden Form würde die Landesregierung dem Abkommen nicht zustimmen.

Wir haben etliche Anforderungen, hinter die das Abkommen nicht zurückfallen darf. Besonders wichtig ist uns, dass der Abbau so genannter nichttarifärer Handelshemmnisse das Schutzniveau der EU und ihrer Mitgliedstaaten nicht absenken darf. Hinter dem sperrigen Begriff verbergen sich alle Handelhemmnisse neben den  Zollschranken, also  unter dem Nachhaltigkeitsaspekt elementar wichtige Vorgaben wie technische Vorschriften, industrielles Sicherheitsrecht, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht, Abgasvorgaben u.a.. Im Klartext: Unsere Standards beim Verbraucher-, Sozial-, Umwelt-, Klima-, Tier-, Arbeits- und Datenschutz, beim Gesundheitsschutz und der Gesundheitsversorgung sowie beim Schutz der geografischen Herkunftsangaben müssen gesichert werden. Die Parlamente müssen weiter die Hoheit über die Definition von Standards und Zulassungsverfahren behalten. Die Weiterentwicklung von EU-Standards darf für die Zukunft nicht durch vorgesehene Gremien wie den „regulatory Corporation council“ behindert werden.

Was ist mit der Daseinsvorsorge? Schon der Versuch einer Privatisierung der Wasserversorgung hatte heftige, erfolgreiche Proteste ausgelöst.

Sollte TTIP Leistungen der Daseinsvorsorge einschließlich der Leistungen der staatlichen Hochschulen und Universitätsklinika in diesem Bereich regulieren, dann wird Baden-Württemberg ganz im Sinne des Städtetags alles dafür tun,, dass diese komplett vom Anwendungsbereich der TTIP ausgenommen werden. Das heißt konkret, dass es in der Hoheit der Kommunen bleibt, wie sie diese Angebote organisieren.

Besonders kontrovers wird das Risiko durch Schiedsgerichtsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten diskutiert. Wird das Land sich dagegen wehren?

Die Landesregierung spricht sich gegen die Aufnahme von speziellen Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat in TTIP aus – darum geht es, etwas formeller gesprochen. Es müssen die bereits abgeschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommen von EU-Mitgliedsstaaten und die darin leider zum Teil bereits enthaltenen Schiedsgerichtsverfahren abgelöst und nach rechtsstaatlichen Erfordernissen reformiert werden. Klagen von Unternehmen gegen Staaten müssen vor einem  dauerhaften, multilateral legitimierten und rechtsstaatlichen internationalen Investionsschutz-Gericht verhandelt werden, und zwar öffentlich.

Die gefürchteten Schiedsgerichte sind also tabu?

Absolut, deshalb schlagen wir ein Handelsgericht vor, das mit unabhängigen, staatlich finanzierten Berufsrichtern besetzt ist, über eine Berufungsinstanz verfügt und dem Prinzip der Öffentlichkeit unterliegt. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die Handlungsspielräume aller EU-Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente durch Regeln zum Investitionsschutz nicht eingeschränkt werden. Das Recht der EU-Mitgliedsstaaten zur Gesetzgebung und Regulierung im öffentlichen Interesse als grundlegendes Prinzip ist unverhandelbar und muss geschützt werden – das ist eine rote Linie. Regeln zum Investitionsschutz dürfen dieses Recht weder direkt noch indirekt beeinträchtigen. So muss es den Vertragspartnern auch in Zukunft unbenommen bleiben, Gesetze beispielsweise zur Verbesserung der Arbeits-, Sozial- und Umweltschutzstandards zu erlassen. Wir können unmöglich einer Aufweichung der bewährten Gewaltenteilung in unserer Demokratie zustimmen.

Was fordert die Landesregierung außerdem?

Wegen der unterschiedlichen Größen von Betrieben in der Landwirtschaft muss zwischen Europa und den USA eine klare Mengenbegrenzung der wechselseitig handelbaren Agrarprodukte gesichert sein. Die geschützte Ursprungsbezeichnung, wie etwa für den Schwarzwälder Schinken, geografische Angabe und der Schutz garantiert traditioneller Spezialitäten sind für uns auch nicht verhandelbar. Ich will keinen Schwarzwälder Schinken aus den USA. Und ich will, dass die in der EU-geltende eindeutige Kennzeichnung aller Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten auch für Waren aus den USA gilt und die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellten Lebens- und Futtermittel als solche gekennzeichnet sein müssen.

TTIP sollte genutzt werden, um eine Einigung auf einen Weltklimavertrag zu vorwegzunehmen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung zu ermöglichen – hier sehe ich tatsächlich eine der großen Chancen durch das Abkommen.

Was ist mit der Kultur?

Die Kulturhoheit der EU-Mitgliedsstaaten zu sichern obliegt in Deutschland letztlich den Ländern, weshalb Ausnahmen für den Kultur- und Medienbereich nicht ausreichen, um den künftigen Politikspielraumzu sichern. Ein Handelsabkommen darf etwa nicht dazu führen, bewährte Strukturen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks auszuhebeln. Es braucht deshalb für ein zustimmungsfähiges TTIP auch eine allgemeine kapitelübergreifende Regelung im Abkommen, die eine Möglichkeit einräumt, den Rechtsrahmen für den Kultur- und Medienbereich überall dort weiterzuentwickeln, wo es künftig aus Sicht der Länder notwendig erscheint.

Wie geht es weiter?

Wir wollen die Verhandlungen um TTIP aktiv und kritisch begleiten: Unabhängig von den inhaltlichen Fragen soll ein TTIP-Beirat der Landesregierung unter dem Vorsitz von Minister Peter Friedrich eingerichtet werden. Dieser Beirat soll wichtige Partner wie Verbände, Kommunen, Wissenschaft, Kirchen und die Zivilgesellschaft einbeziehen. Damit leistet das Land einen Beitrag für einen transparenten Verhandlungsprozesses und schafft ein Forum,  weitergehende Interessen des Landes zu identifizieren und zu diskutieren. Wir wollen keine Diskussion in Hinterzimmern wie bisher, sondern wir moderieren die Debatte und sorgen dafür, dass das Vorsorgeprinzip im transatlantischen Handel erhalten bleibt.

Was ist dabei das Ziel?

Die Landesregierung wird alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzen, zusammen mit den anderen Bundesländern sowohl für TTIP wie für CETA ein gemischtes Abkommen zu erreichen. Erst das ermöglicht es den Ländern, im Bundesrat über die beiden Abkommen abstimmen zu können.